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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG


Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen.



Die transtec Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2005 die nachfolgenden Informationen veröffentlicht:




Finanzberichte

Jahresabschluss, Konzernabschluss 2004 nebst Konzernlagebericht (PDF 1,7 MB)

Lagebericht 2004 der transtec AG (PDF 70 KB)



Finanzkalender 2005

Bilanzpressekonferenz und Veröffentlichung Konzernabschluss / Jahresabschluss 2004 am 21.04.2005

Ordentliche Hauptversammlung 2005 am 23. Juni 2005 (PDF 144 KB)
Die Einberufung erfolgte am 10. Mai 2005 im elektronischen Bundesanzeiger.



Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 15 WpHG

transtec trennt sich von seiner Beteiligung an Lapistor
Ad-hoc Meldung vom 26. Juli 2005

Vorläufiger Jahresabschluss 2004
Ad-hoc Meldung vom 18. März 2005



Mitteilungen über Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 2005



Tübingen, im April 2006




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