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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen.

Die transtec Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2006 die nachfolgenden Informationen veröffentlicht:




Finanzberichte

Finanzkalender 2006

Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 15 WpHG

Mitteilungen über Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG

Mitteilungen über Beteiligungen an der transtec AG gemäß § 25 WpHG



Tübingen, im April 2007




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